Veranstaltungsort | Bremen |
Uhrzeit | 16:00 - 18:00 Uhr |
Veranstaltungsreihe | iaw-Colloquium |
Die Arbeitnehmerüberlassung – auch Zeit- oder Leiharbeit genannt – konnte seit ihrer Deregulierung im Zuge der Hartz Reformen rapide wachsen. In diesem Zusammenhang hat sich auch die betriebliche Nutzung gewandelt: Während ursprünglich die kurzfristige Ersatzfunktion mit kurzen Nutzungsdauern im Vordergrund stand, hat die neue Gesetzgebung die „flexible Randbelegschaft“ als neue Nutzungsform ermöglicht. Generell lässt sich das Wachstum auf komparative Kostenvorteile der Zeitarbeit gegenüber anderen Beschäftigungsformen zurückführen.
Diese liegen letztlich in den geltenden Tarifverträgen und den flexiblen Einsatzmöglichkeiten von Zeitarbeit im Kontext veränderter Arbeitsprozesse begründet. Gleichwohl wurden u.a. in der Metall- und Elektroindustrie Branchenzuschläge in die Tarifverträge der Zeitarbeit aufgenommen, die insbesondere bei längeren Einsatzdauern eine signifikante Lohnsteigerung zur Folge haben. Darüber hinaus wurden tarifgebundene Arbeitgeber durch den Tarifvertrag Leih- und Zeitarbeit (TV LeiZ) zur Übernahme nach 24 Monaten Einsatzdauer verpflichtet.
Der auf einer Abschlussarbeit im Masterstudiengang Sozialpolitik basierende Vortrag behandelt die Frage ob und in welchem Ausmaß Arbeitgeber Zeitarbeit als Reaktion auf Lohnsteigerungen durch andere (günstigere) Beschäftigungsformen substituieren. Auf Basis einer Modellrechnung und Experteninterviews in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie wird gezeigt, dass der komparative Kostenvorteil von Leiharbeit - trotz signifikanter Lohnsteigerungen - zumindest gegenüber tariflich entlohnter Beschäftigung erhalten bleibt. Gleichzeitig wird auf Basis der Interviews deutlich, dass Arbeitgeber eher bereit sind Lohnkostensteigerungen in Kauf zu nehmen, als eine Übernahme von Zeitarbeitern.