Geflüchtete am Übergang in das Ausbildungssystem
Internationale Krisen haben dazu geführt, dass die Flüchtlingszahlen weltweit auf das höchste Niveau seit dem Zweiten Weltkrieg gestiegen sind. Immer mehr Geflüchtete suchen Asyl in Deutschland und damit auch in Bremen. Aufgrund der häufig schwierigen Lebensbedingungen ist ein entscheidender Indikator sozialer Integration in einer von ökonomischen Austauschbeziehungen geprägten Aufnahmegesellschaft das Recht bzw. die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Gleichwohl ein Teilarbeitsmarkt für Geflüchtete seit Jahrzehnten in Deutschland besteht, gibt es nach wie vor zahlreiche strukturelle Zugangsbarrieren für Geflüchtete zum Arbeitsmarkt. Mitte 2013 und Ende 2014hat der Bundesgesetzgeber die Regeln zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen aber mehrfach verändert, was insbesondere den Bereich Ausbildung betrifft. So dürfen Personen mit Aufenthaltsgenehmigung sofort, Geduldete und Personen mit Aufenthaltsgestattung nach einer Wartezeit von 3 Monaten eine Ausbildung ohne Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit beginnen. Wie Praxisberichte aber deutlich machen, brauchen Geflüchtete am Übergang ins Ausbildungssystem besondere Unterstützung. Derzeit gibt es in Bremen vielfältige Programme und Initiativen zur Förderung des Übergangs von Geflüchteten in Ausbildung. Dieser Umstand sollte im Rahmen eines explorativen und qualitativen Forschungsprojekts zum Anlass genommen werden, nach den Rahmen- und Gelingensbedingungen sowie Hürden am Übergang von Geflüchteten in das Ausbildungssystem zu fragen. Dazu dienten die in den Bremer Unternehmen und Ausbildungsbetrieben vorliegenden Erfahrungen aus den vergangenen Jahren bei der Ausbildung von Geflüchteten. Ferner sollten potenzielle Ausbildungsbetriebe für Geflüchtete nach den Voraussetzungen befragt werden, die aus deren Sicht für einen erfolgreichen Eintritt von Geflüchteten in das Ausbildungssystem erfüllt sein müssen. Des Weiteren sollten die Initiativen der Flüchtlingshilfe, die Berufsschulen, die Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter in die empirische Analyse einbezogen werden. Ziel war es, auf Basis der Experteninterviews Handlungsempfehlungen für die politischen und administrativen Akteure in Bremen sowie für interessierte Unternehmer zu formulieren.
Laufzeit:01. Januar 2015 - 31. Dezember 2015
Forschungsteam:Dr. René BöhmeNele Mönkediek
Internationale Krisen haben dazu geführt, dass die Flüchtlingszahlen weltweit auf das höchste Niveau seit dem Zweiten Weltkrieg gestiegen sind. Immer mehr Geflüchtete suchen Asyl in Deutschland und damit auch in Bremen. Aufgrund der häufig schwierigen Lebensbedingungen ist ein entscheidender Indikator sozialer Integration in einer von ökonomischen Austauschbeziehungen geprägten Aufnahmegesellschaft das Recht bzw. die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Gleichwohl ein Teilarbeitsmarkt für Geflüchtete seit Jahrzehnten in Deutschland besteht, gibt es nach wie vor zahlreiche strukturelle Zugangsbarrieren für Geflüchtete zum Arbeitsmarkt. Mitte 2013 und Ende 2014hat der Bundesgesetzgeber die Regeln zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen aber mehrfach verändert, was insbesondere den Bereich Ausbildung betrifft. So dürfen Personen mit Aufenthaltsgenehmigung sofort, Geduldete und Personen mit Aufenthaltsgestattung nach einer Wartezeit von 3 Monaten eine Ausbildung ohne Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit beginnen. Wie Praxisberichte aber deutlich machen, brauchen Geflüchtete am Übergang ins Ausbildungssystem besondere Unterstützung. Derzeit gibt es in Bremen vielfältige Programme und Initiativen zur Förderung des Übergangs von Geflüchteten in Ausbildung. Dieser Umstand sollte im Rahmen eines explorativen und qualitativen Forschungsprojekts zum Anlass genommen werden, nach den Rahmen- und Gelingensbedingungen sowie Hürden am Übergang von Geflüchteten in das Ausbildungssystem zu fragen. Dazu dienten die in den Bremer Unternehmen und Ausbildungsbetrieben vorliegenden Erfahrungen aus den vergangenen Jahren bei der Ausbildung von Geflüchteten. Ferner sollten potenzielle Ausbildungsbetriebe für Geflüchtete nach den Voraussetzungen befragt werden, die aus deren Sicht für einen erfolgreichen Eintritt von Geflüchteten in das Ausbildungssystem erfüllt sein müssen. Des Weiteren sollten die Initiativen der Flüchtlingshilfe, die Berufsschulen, die Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter in die empirische Analyse einbezogen werden. Ziel war es, auf Basis der Experteninterviews Handlungsempfehlungen für die politischen und administrativen Akteure in Bremen sowie für interessierte Unternehmer zu formulieren.
Laufzeit:01. Januar 2015 - 31. Dezember 2015
Forschungsteam:Dr. René BöhmeNele Mönkediek
Internationale Krisen haben dazu geführt, dass die Flüchtlingszahlen weltweit auf das höchste Niveau seit dem Zweiten Weltkrieg gestiegen sind. Immer mehr Geflüchtete suchen Asyl in Deutschland und damit auch in Bremen. Aufgrund der häufig schwierigen Lebensbedingungen ist ein entscheidender Indikator sozialer Integration in einer von ökonomischen Austauschbeziehungen geprägten Aufnahmegesellschaft das Recht bzw. die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Gleichwohl ein Teilarbeitsmarkt für Geflüchtete seit Jahrzehnten in Deutschland besteht, gibt es nach wie vor zahlreiche strukturelle Zugangsbarrieren für Geflüchtete zum Arbeitsmarkt. Mitte 2013 und Ende 2014hat der Bundesgesetzgeber die Regeln zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen aber mehrfach verändert, was insbesondere den Bereich Ausbildung betrifft. So dürfen Personen mit Aufenthaltsgenehmigung sofort, Geduldete und Personen mit Aufenthaltsgestattung nach einer Wartezeit von 3 Monaten eine Ausbildung ohne Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit beginnen. Wie Praxisberichte aber deutlich machen, brauchen Geflüchtete am Übergang ins Ausbildungssystem besondere Unterstützung. Derzeit gibt es in Bremen vielfältige Programme und Initiativen zur Förderung des Übergangs von Geflüchteten in Ausbildung. Dieser Umstand sollte im Rahmen eines explorativen und qualitativen Forschungsprojekts zum Anlass genommen werden, nach den Rahmen- und Gelingensbedingungen sowie Hürden am Übergang von Geflüchteten in das Ausbildungssystem zu fragen. Dazu dienten die in den Bremer Unternehmen und Ausbildungsbetrieben vorliegenden Erfahrungen aus den vergangenen Jahren bei der Ausbildung von Geflüchteten. Ferner sollten potenzielle Ausbildungsbetriebe für Geflüchtete nach den Voraussetzungen befragt werden, die aus deren Sicht für einen erfolgreichen Eintritt von Geflüchteten in das Ausbildungssystem erfüllt sein müssen. Des Weiteren sollten die Initiativen der Flüchtlingshilfe, die Berufsschulen, die Ausländerbehörde, die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter in die empirische Analyse einbezogen werden. Ziel war es, auf Basis der Experteninterviews Handlungsempfehlungen für die politischen und administrativen Akteure in Bremen sowie für interessierte Unternehmer zu formulieren.
Laufzeit:01. Januar 2015 - 31. Dezember 2015
Forschungsteam:Dr. René BöhmeNele Mönkediek
Projekttyp:Projekt der Arbeitnehmerkammer Bremen